Die Aufgaben der Geschäftsprüfungskommission (GPK) sind in Artikel 50 unserer Gemeindeverfassung geregelt. Im Folgenden zeigen wir,  was die Stimmberechtigten gemäss der Gemeindeverfassung von der GPK erwarten dürfen (fett) und wie die GPK diese Aufgaben erfüllt.

Die GPK prüft die Geschäfte zuhanden der Gemeindeversammlung und stellt den Stimmberechtigten Antrag.

Sie lässt sich von der/dem Ressortverantwortlichen des Gemeinderates im Detail über jedes Geschäft orientieren. Bei den Investitionsanträgen hinterfragt sie die Notwendigkeit, erkundigt sich, ob Alternativen geprüft worden sind, plausibilisiert die Kosten, studiert die dazugehörenden Verträge und gibt dem Gemeinderat allenfalls Ratschläge zur Anpassungen der Botschaft resp. des konkreten Antrages.

Obwohl in der Gemeindeverfassung nicht explizit erwähnt, setzt sich die GPK intensiv mit dem Budget und dem Finanzplan auseinander. Die Gemeinde muss auch künftig grosse Investitionen, vor allem in die Schulhäuser und Kindergärten, tätigen. Diese Investitionen müssten mindestens zu 60% mit eigenen Mitteln finanziert werden können, damit die Schulden der Gemeinde auch für die künftigen Generationen noch tragbar sind. Wenn die Investitionen im Steuerhaushalt in den nächsten 6 Jahren im Mittel 6.6 Mio. Franken pro Jahr betragen, dann müssten rund 4.0 Mio. Franken mit eigenen Mitteln finanziert werden können. Bei rund 2.0 Mio. Franken Abschreibungen müsste der Betriebsüberschuss somit auch 2.0 Mio. Franken betragen. Bei den gegenwärtigen Wirtschaftsaussichten ist dieses Ziel ein sehr, sehr anspruchsvolles Unterfangen. Dies zeigt, mit welchem Dilemma sich die Gemeinde in den nächsten Jahren auseinandersetzen muss.

Die finanztechnische Prüfung der Jahresrechnungen erfolgt durch die Revisionsstelle, die sowohl der GPK als auch dem Gemeinderat Bericht erstattet. Die GPK begutachtet die Jahresrechnung aus der wirtschaftlichen Perspektive. Sie analysiert die Entwicklung der gebundenen und nicht gebundenen Kosten und der Erträge sowie der Finanzkennzahlen und stellt Vergleiche mit andern Gemeinden an. Sie nimmt sich insbesondere den Abweichungen und Nachtragskrediten sowie den Empfehlungen der Revisionsstelle an.

Die GPK hat die Einführung des harmonisieren Rechnungsmodells (HRM2) von Anfang an begleitet. Mit dem HRM2 sollte in der Schweiz eine einheitliche, vergleichbare und transparente Rechnungslegung der öffentlichen Gemeinwesen erreicht werden. Das Resultat dieser löblichen Übung ist ein föderaler Flickenteppich. So hat der Kanton Bern hat als einziger Kanton «zusätzliche Abschreibungen» unter gewissen Voraussetzungen als obligatorisch erklärt, womit das Jahresergebnis schlicht verfälscht wird. Andere Kantone lehnen zusätzliche Abschreibungen strikte ab. Nach vier Jahren HRM2 ist ein Analyse der Wirkungen und Nebenwirkungen des «Berner Modells» notwendig.

Die GPK überprüft die Geschäftsführung der Abteilungen und prüft, ob die Organisation und Arbeitsabläufe im Einklang mit dem internen Kontrollsystem (IKS) funktionieren.

Um diese Aufgabe zu erfüllen, schafft sich die GPK jedes Jahr einen vertieften Einblick in eine Abteilung. Sie gibt zudem der Revisionsstelle jährlich einen spezifischen Auftrag, die Funktionstüchtigkeit des IKS zu analysieren. Dieser Auftrag kann Prozesse einzelner Abteilungen, aber auch Querschnittsfunktionen betreffen.

Die GPK prüft, ob der Gemeinderat angemessene Führungsinstrumente richtig einsetzt. Sie prüft bei Einführung der wirkungsorientierten Verwaltungsführung - ob die Vorgaben bezüglich Menge, Qualität und Kosten eingehalten werden

Der Gemeinderat und die GPK haben sich in den letzten zwei Jahren intensiv mit der Frage der angemessenen finanziellen Führungsmodelle auseinandergesetzt. Heute führt der Gemeinderat mit sogenannten Legislaturzielen, die er jährlich überprüft, aber gegenüber den Stimmbürgern zu wenig kommuniziert. Zudem erstellt er jährlich einen Finanzplan über 5 Jahre, der gemäss Gemeindeverfassung mit den Zielen abgestimmt werden soll.

Seit 17 Jahren steht in unserer Gemeindeverfassung zudem, dass die Gemeinde die wirkungsorientierte Verwaltungsführung - wie z.B. in Ittigen - einführen kann.  

In der letzten Legislaturperiode hat der Gemeinderat einen Mittelweg gewählt und entschieden, jährlich einen integrierten Aufgaben- und Finanzplan zu erstellen, in dem die Aufgaben und Ziele der Bereiche zusammen mit dem Budget und dem Finanzplan dargestellt werden. Mit dem AFP gewinnen die Stimmbürger einen vertieften Einblick in die Aufgaben der Gemeinde und deren finanzielle Entwicklung. Für das nächste Jahr wird Gemeinderat den AFP ein zweites Mal als Pilot auflegen.

Es wäre wünschenswert, wenn auch die jährliche Rechenschaftsablage in Anlehnung an den AFP erfolgen würde. Für eine definitive Umstellung müssten noch die Artikel 13 und 16 der Gemeindeverfassung angepasst werden. Damit erhielten die Stimmbürger Gelegenheit, sich mit den Führungs- und Planungsinstrumenten der Gemeinde zu befassen.

Hans Flury, Präsident GPK

12. Okt 2020