Auch die zweite Abstimmung vom 29. November 2020 betrifft den Ruf der Schweiz und den Reichtum der Schweiz. Sie sind am Zweckartikel 2.4. der Bundesverfassung zu messen: „Die Schweizerische Eidgenossenschaft setzt sich ein für die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung.“

Die Volksinitiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten» segelt im Windschatten der heiss diskutierten Konzernverantwortungsinitiative. Auch sie betrifft das Dilemma „mein Portemonnaie versus dramatische Weltlage“.

Jährlich fliessen Milliarden von Franken aus Schweizer Finanzinstituten in die internationale Rüstungsindustrie und finanzieren so die Produktion von Waffen. Die Kriegsgeschäftsinitiative will dem ein Ende bereiten und den Finanzsektor in nachhaltige und ethisch vertretbare Wege leiten.

Es gibt gute Argumente dafür: Als reiches Land mit einer grossen humanitären Tradition und einem der bedeutendsten Finanzplätze der Welt trägt die Schweiz Verantwortung.

Aber auch Argumente dagegen: Die Initiative würde die Renditen der AHV/IV und der Pensionskassen schmälern, den Finanzplatz Schweiz gefährden und die Schweizer Industrie mit ihren KMU schwächen.

Wenn wir an unsere Kinder und Enkelinnen und Enkel denken, gewichten wir den Schweizer Beitrag für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung höher als unser (privilegiertes!) Einkommen aus AHV und Pensionskasse.

Ihre SP Bolligen

Mehr zur Initiative: kriegsgeschaefte.ch

10. Nov 2020