Abstimmung vom 18. Juni 2023

Eidgenössische Vorlagen

Nein zur OECD-Mindeststeuervorlage

Eine globale Mindeststeuer für grosse Konzerne ist unbestritten ein Kernanliegen der SP. Sie hat sich im Parlament seit langen stark dafür eingesetzt. Mit der einseitigen Umverteilung der Steuereinnahmen auf die Tiefsteuerkantone ist aber für die SP eine rote Linie überschritten. Bereits hat der Kanton Zug angekündigt, diese Gelder hauptsächlich den Grosskonzernen zuzuschieben.

Wir empfehlen die Rückweisung der Vorlage zuhanden des Parlaments für eine Neuauflage, welche die Mehreinnahmen ausgewogener verteilt. Insbesondere sollen die Gelder, wie ursprünglich vorgesehen, verstärkt via Bund der Bevölkerung zugutekommen – Beispielsweise für die Entlastung der Krankenkassenprämien und Finanzierung von Kitas.

Da die Mindeststeuer im Parlament unbestritten ist, ist eine mehrheitsfähige Reform rasch umsetzbar.

Ja zum Klimaschutz-Gesetz

Der Klimawandel ist die grösste Herausforderung der kommenden Generationen. Nur wenn wir alle jetzt handeln, können wir die drastischen Folgen limitieren. Mit dem neuen Klimaschutzgesetz werden Investitionen der öffentlichen Hand ausgelöst, welche zur Bekämpfung der Klimakrise nötig sind.

Ein wichtiges Element ist der Stopp der CO2-Emissionen. Der Ersatz von alten Öl- und Gasheizungen ist ein Schritt dazu. Gleichzeitig fördern wir damit das lokale Gewerbe und schaffen zukunftsfähige Arbeitsplätze. Die Abhängigkeit von ausländischem Öl und Gas wird verringert und wir sind somit zukünftigen Preissteigerungen weniger ausgeliefert und haben mehr Energiesicherheit.

Das Gesetz ermöglicht es dem Bund zudem, neuartige und innovative Technologien und Prozesse finanziell zu fördern.

Ja zum Covid-19-Gesetz

Damit die Testkosten im Krankheitsfall weiter durch die Krankenkasse übernommen wird und damit im ausserordentlich unwahrscheinlichen Bedarfsfall das Covid-Zertifikat reaktiviert werden könnte. Diese Bestimmungen laufen im Juni 2024 aus.

Kantonale Vorlagen

Ja zu den Anpassungen bei den Schuldenbremsen

Der Kanton Bern kennt je eine Schuldenbremse für die Erfolgsrechnung und eine für die Investitionsrechnung. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die alleinige Ausrichtung der Schuldenbremsen auf den Schuldenabbau den Bedürfnissen des Kantons nicht mehr gerecht wird. Der Grosse Rat hat deshalb entschieden, die Schuldenbremsen moderat anzupassen. Die wichtigste Änderung ist die sogenannte Mehrjahresbetrachtung bei der Investitionsrechnung: Falls der Kanton in den Vorjahren Überschüsse erwirtschaftet hat, soll er diese künftig für anstehende Investitionen anrechnen dürfen.

Eine kleine Änderung erfährt auch die Schuldenbremse für die Erfolgsrechnung: Bisher bedurfte ein Budget mit einem Defizit in jedem Fall die Zustimmung von mindestens drei Fünfteln der Mitglieder des Grossen Rates. Neu soll auch beim Budget ein Defizit möglich sein, wenn dieses durch einen Bilanzüberschuss gedeckt ist. Für die Genehmigung durch den Grossen Rat würde dann eine einfache Mehrheit ausreichen.

Ja zur Elternzeitinitiative

Die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind ungenügend. Gerade Familien mit kleinen Kindern sind im heutigen System extrem gefordert und bringen Kinderbetreuung und Erwerbsarbeit kaum unter einen Hut. Mit der Elternzeitinitiative soll im Kanton Bern zusätzlich zum eidgenössischen Mutter- und Vaterschaftsurlaub eine bezahlte Elternzeit von 24 Wochen eingeführt werden.

Für die Familie: Elternzeit stärkt die Beziehung zwischen Eltern und Kind.
Für die Vereinbarkeit: Elternzeit verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Für die Gleichstellung: Elternzeit fördert die Gleichstellung von Frau und Mann.
Für die Volkswirtschaft: Elternzeit steigert die Erwerbsquote und die Steuereinnahmen.
Für den Kanton Bern: Elternzeit ist ein Standortvorteil beim Fachkräftemangel.

Ihre SP Bolligen

31. Mai 2023