An der Gemeindeversammlung 2019 wurde mit einem hauchdünnen Entscheid die Liegenschaftssteuer von 1.2 auf 1.0 Promille gesenkt. Angesichts der Gemeindefinanzen haben mehrere Bolliger Parteien im Dezember 2021 den Antrag auf Wiedererhöhung der Liegenschaftssteuer gestellt. Dieser Antrag wurde (entgegen der SVP-Formulierung) klar angenommen.

Die SVP riskiert nun mit einem unsauber formulierten oder eventuell gar rechtswidrigen «Referendum» einen monatelangen budgetlosen Zustand und eine Lahmlegung der Gemeindeaktivitäten. Wenn die SVP das Pseudo-Referendum nicht von sich aus zurückzieht, dann wird es ungemütlich für die Gemeinde Bolligen!

Die SP Bolligen erwartet weitere Abklärungen der Rechtslage und wird sich bei neuen Sachverhalten wieder äussern.

Ihre SP Bolligen

02. Feb 2022